Geschichte
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Im
Jahre 1919 gründete
Otto Lummitzsch die „Technische Nothilfe (TN oder TeNo)“, die währende
des 2. Weltkrieg im zivilen Luftschutz mitwirkte.
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Auf Veranlassung des damaligen Bundesinnenministers Dr. Gustav Heinemann, wurde im Januar 1950 dann das Technische Hilfswerk gegründet.
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Im August 1953 wurde das THW als „nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts“ aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums des (Errichtungserlass) errichtet.
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Mit Errichtung des „Bundesamtes für den zivilen Bevölkerungsschutz“ (BZS) im Dezember 1958 wurde das THW als Abteilung ins Amt eingegliedert.
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Mit dem Erlass vom November 1984 hatte der Bundesinnenminister über eine Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation des BZS und der THW-Leitung entschieden. (Teilverselbständigung).
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Mit Inkraftsetzung des „Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ schuf der Gesetzgeber mit Beginn des Jahres 1990 die rechtliche Grundlage.
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Im Januar 1993 erfolgte durch den BMI-Erlass vom 22. Dezember 1992 die Verselbständigung des THW als eigenständige Bundesoberbehörde.


