Aufgaben
Die Aufgaben des THW sind im Helferrechtsgesetz wie folgt festgelegt:
- "Technische
Hilfe im Zivilschutz während des Verteidigungsfall" -
Technische Hilfe in der Zivilbevölkerung sowie bei lebens- und
verteidigungswichtigen Betrieben und Einrichtungen. Insbesonders hier im
Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
- "Humanitäre
Hilfe im Ausland" - Technische Hilfe im Auftrag der
Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (z. B.
Brunnenbau in Afrika, Überschwemmungen, Erdbeben oder z.B. 2004 Aufbau
der Stari Most in Mostar, Bosnien–Herzegowina)
- "Hilfe
im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen"
- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen
Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für
die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und
Instandsetzungsdienst. (z.B. bei Unfall, Unwetter, Erdrutsch oder
Hochwasser)


